Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat auch der Kirchenvorstand neue Regelungen für Gottesdienste und Veranstaltungen beschlossen:
Ab dem 24. November 2021 gilt für die Teilnahme an Gottesdiensten und Veranstaltungen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass eine Teilnahme nur mit Impfzertifikat oder Genesenen-Nachweis möglich ist.
Ein negativer Testnachweis reicht für die Teilnahme nicht mehr aus.
Zudem verzichten wir in Gottesdiensten wieder auf Gemeindegesang und tragen durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung.
Danke für Euer Verständnis!
Im Namen des Kirchenvorstandes
Daniela Flor